Schulerweiterungsbau in Blankenburg 

Liebe Blankenburger, liebe Nachbarn, 

schon mehrfach unterrichteten wir Sie in der Vergangenheit über das anstehende Schulneubauvorhaben in unserem Dorf. Die vom Berliner Senat als Erweiterung der Grundschule „vormals“ Unter den Bäumen, wie sie von Blankenburgern wegen der hierbei erfolgten umfänglichen Fäll- und Rodungsarbeiten mittlerweile genannt wird, bezeichnete Typenbau-Vorhaben stand von Anfang an unter keinem guten Stern. Dies, obwohl Schulplätze so dringend benötigt werden. 

So wurden die Blankenburger zunächst über Jahre hinweg im Unklaren über die im Stillen vorangetriebenen Senatspläne gelassen, eine Bürgerpetition von mehr als 120 Anwohnern, die darauf drangen, die anstehende Schulerweiterung mit Augenmaß und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten zu realisieren, mit Leersätzen und Beschwichtigungen verworfen. Schließlich fielen Bäume und Bagger rollten an. Abrissarbeiten und massive Verdichtungsmaßnahmen führten zu Schäden an denkmalgeschützten Hofanlagen von Blankenburger Bürgern. Erst ein Einschreiten der Unteren Denkmalschutzbehörde führten zu einem Baustopp und einer Umstellung der Ausführung der Bautechnik. 

Unabhängig davon bestanden und bestehen neben gravierenden baurechtlichen Zulässigkeitsfragen insbesondere Zweifel an der denkmalrechtlichen Grundlage des Vorgehens des Senats. Wir informierten hierzu bereits ebenfalls vielfältig. Konkret stützt der Berliner Senat die Baumaßnahme auf einen denkmalrechtlichen Bescheid aus dem Jahre 2021, der bislang nicht publik gemacht wurde und gegen den bislang deshalb auch keine tatsächlichen Rechtsschutzmöglichkeiten bestanden.       

Dies hat sich nun geändert. So gab es Rechtsschutzgesuche betroffener Anlieger, die sich an das Verwaltungsgericht Berlin wandten. Im Laufe eines Klageverfahrens wurde der denkmalrechtliche Bescheid vom 30. Juli 2021 Ende des Jahres 2022 ERSTMALS EINEM BLANKENBURGER BÜRGER zugestellt. Zudem hat die Untere Denkmalschutzbehörde wegen der eingeleiteten Gerichtsverfahren angekündigt, weiteren Denkmaleigentümern diesen Bescheid kurzfristig zuzustellen, was auch für die weiteren Empfänger des Bescheids Rechtsschutzmöglichkeiten eröffnet. Letztlich hat jedoch jeder Denkmaleigentümer Blankenburgs, auch wenn er den Bescheid selbst nicht zugestellt erhält, die Möglichkeit, seine Rechte geltend zu machen, wenn er sich von der Baumaßnahme betroffen fühlt, weil sein Denkmal an Wert verliert, in sonstiger Weise beeinträchtigt wird oder gar droht, beschädigt zu werden.   

Dass Zweifel an der Vereinbarkeit des insgesamt ca. 720 zusätzliche Schulplätze bietenden Schul-Typenbaus, der eine Höhe von insgesamt 19,13 Meter erreichen und eine Grundfläche von 46 x 54 Meter umfassen soll, mit dem fast vollständig unter Denkmalschutz stehenden historischen Dorfkern Blankenburgs bestehen, haben die Richter des Verwaltungsrichters Berlin bereits deutlich erkennen lassen. Dies, weil der Berliner Senat einerseits offenbar keine Prüfung von naheliegenden, aber den Dorfkern bewahrenden Alternativstandorten oder gar Alternativplanungen unternahm. Dies zum anderen aber, weil der Berliner Senat die Untere Denkmalbehörde vor Erlass des denkmalrechtlichen Bescheids möglicherweise nicht zutreffend informierte. So gründet sich der denkmalrechtliche Bescheid vom 30. Juli 2021 auf den Kernsatz:

„Trotz der dem Bauvorhaben entgegenstehenden Gründe des Denkmalschutzes wird die denkmalrechtliche Genehmigung erteilt, da uns vermittelt wurde, dass es keine Standortalternative für den im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) kurzfristig realisierbaren Schulerweiterungsbau gibt ….“ 

Aus diesem Grund können wir Sie als betroffene Anlieger, Denkmaleigentümer oder Blankenburger nur dringend dazu aufrufen, sich kurzfristig über den denkmalrechtlichen Bescheid und etwaige Mitsprache- oder Rechtsschutzmöglichkeiten zu informieren. 

Dabei drängt die Zeit, denn steht erst einmal der Rohbau, wird das Verwaltungsgericht bei seiner Entscheidung auch Mut zur Klärung der Frage aufbringen müssen, ob ein kostenträchtiger Teilabriss und eine Änderung des Gebäudezuschnitts hin zu einer behutsamen, den Gegebenheiten angepassten Schulerweiterung noch vertretbar erscheinen. Sind jedoch bis zur gerichtlichen Entscheidung schon viele Landesmittel investiert und verbaut worden, droht das Vorgehen des Senats, wieder einmal am Bürger vorbei Fakten zu schaffen, nicht mehr korrigiert werden zu können.

Deshalb informieren Sie sich und Nachbarn! Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen auch gern kurzfristig bei. 

Vorstand

Bürgerverein Stadtentwicklung Berlin-Blankenburg e.V.

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