Schulerweiterungsbau in Blankenburg 

Liebe Blankenburger, liebe Nachbarn, 

schon mehrfach unterrichteten wir Sie in der Vergangenheit über das anstehende Schulneubauvorhaben in unserem Dorf. Die vom Berliner Senat als Erweiterung der Grundschule „vormals“ Unter den Bäumen, wie sie von Blankenburgern wegen der hierbei erfolgten umfänglichen Fäll- und Rodungsarbeiten mittlerweile genannt wird, bezeichnete Typenbau-Vorhaben stand von Anfang an unter keinem guten Stern. Dies, obwohl Schulplätze so dringend benötigt werden. 

So wurden die Blankenburger zunächst über Jahre hinweg im Unklaren über die im Stillen vorangetriebenen Senatspläne gelassen, eine Bürgerpetition von mehr als 120 Anwohnern, die darauf drangen, die anstehende Schulerweiterung mit Augenmaß und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten zu realisieren, mit Leersätzen und Beschwichtigungen verworfen. Schließlich fielen Bäume und Bagger rollten an. Abrissarbeiten und massive Verdichtungsmaßnahmen führten zu Schäden an denkmalgeschützten Hofanlagen von Blankenburger Bürgern. Erst ein Einschreiten der Unteren Denkmalschutzbehörde führten zu einem Baustopp und einer Umstellung der Ausführung der Bautechnik. 

Unabhängig davon bestanden und bestehen neben gravierenden baurechtlichen Zulässigkeitsfragen insbesondere Zweifel an der denkmalrechtlichen Grundlage des Vorgehens des Senats. Wir informierten hierzu bereits ebenfalls vielfältig. Konkret stützt der Berliner Senat die Baumaßnahme auf einen denkmalrechtlichen Bescheid aus dem Jahre 2021, der bislang nicht publik gemacht wurde und gegen den bislang deshalb auch keine tatsächlichen Rechtsschutzmöglichkeiten bestanden.       

Dies hat sich nun geändert. So gab es Rechtsschutzgesuche betroffener Anlieger, die sich an das Verwaltungsgericht Berlin wandten. Im Laufe eines Klageverfahrens wurde der denkmalrechtliche Bescheid vom 30. Juli 2021 Ende des Jahres 2022 ERSTMALS EINEM BLANKENBURGER BÜRGER zugestellt. Zudem hat die Untere Denkmalschutzbehörde wegen der eingeleiteten Gerichtsverfahren angekündigt, weiteren Denkmaleigentümern diesen Bescheid kurzfristig zuzustellen, was auch für die weiteren Empfänger des Bescheids Rechtsschutzmöglichkeiten eröffnet. Letztlich hat jedoch jeder Denkmaleigentümer Blankenburgs, auch wenn er den Bescheid selbst nicht zugestellt erhält, die Möglichkeit, seine Rechte geltend zu machen, wenn er sich von der Baumaßnahme betroffen fühlt, weil sein Denkmal an Wert verliert, in sonstiger Weise beeinträchtigt wird oder gar droht, beschädigt zu werden.   

Dass Zweifel an der Vereinbarkeit des insgesamt ca. 720 zusätzliche Schulplätze bietenden Schul-Typenbaus, der eine Höhe von insgesamt 19,13 Meter erreichen und eine Grundfläche von 46 x 54 Meter umfassen soll, mit dem fast vollständig unter Denkmalschutz stehenden historischen Dorfkern Blankenburgs bestehen, haben die Richter des Verwaltungsrichters Berlin bereits deutlich erkennen lassen. Dies, weil der Berliner Senat einerseits offenbar keine Prüfung von naheliegenden, aber den Dorfkern bewahrenden Alternativstandorten oder gar Alternativplanungen unternahm. Dies zum anderen aber, weil der Berliner Senat die Untere Denkmalbehörde vor Erlass des denkmalrechtlichen Bescheids möglicherweise nicht zutreffend informierte. So gründet sich der denkmalrechtliche Bescheid vom 30. Juli 2021 auf den Kernsatz:

„Trotz der dem Bauvorhaben entgegenstehenden Gründe des Denkmalschutzes wird die denkmalrechtliche Genehmigung erteilt, da uns vermittelt wurde, dass es keine Standortalternative für den im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) kurzfristig realisierbaren Schulerweiterungsbau gibt ….“ 

Aus diesem Grund können wir Sie als betroffene Anlieger, Denkmaleigentümer oder Blankenburger nur dringend dazu aufrufen, sich kurzfristig über den denkmalrechtlichen Bescheid und etwaige Mitsprache- oder Rechtsschutzmöglichkeiten zu informieren. 

Dabei drängt die Zeit, denn steht erst einmal der Rohbau, wird das Verwaltungsgericht bei seiner Entscheidung auch Mut zur Klärung der Frage aufbringen müssen, ob ein kostenträchtiger Teilabriss und eine Änderung des Gebäudezuschnitts hin zu einer behutsamen, den Gegebenheiten angepassten Schulerweiterung noch vertretbar erscheinen. Sind jedoch bis zur gerichtlichen Entscheidung schon viele Landesmittel investiert und verbaut worden, droht das Vorgehen des Senats, wieder einmal am Bürger vorbei Fakten zu schaffen, nicht mehr korrigiert werden zu können.

Deshalb informieren Sie sich und Nachbarn! Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen auch gern kurzfristig bei. 

Vorstand

Bürgerverein Stadtentwicklung Berlin-Blankenburg e.V.

2 thoughts on “Schulerweiterungsbau in Blankenburg ”

  1. Weshalb könnte man denn gegen diesen Schulneubau sein? Weil man in der Gernroder Str. einen Naturraum zerstört hat, sein Haus auf Pfählen in ein Teich bauen ließ und nun neue Nachbarn bekommt?
    Ein anderer Grund ist nicht ersichtlich.
    Sehr durchsichtig dieses Anliegen.

    Aber die Schule wird ja zum Glück auch gegen den Widerstand einiger Zugezogener gebaut.

    1. Sehr geehrter Herr Höbel,
      zu Ihrem Kommentar möchten wir gern Stellung nehmen und Ihnen hierzu einige Fakten benennen, die Sie offensichtlich nicht kennen.
      Unmittelbar nach Bekanntwerden des Projektes „Schulerweiterungsbau“ haben sich mehr als 120 Blankenburger per Petition an das Berliner Abgeordnetenhaus gewandt und ihre Bedenken gegen den Umfang der vom Senat an sich gezogenen Neubaumaßnahme geäußert. Wir waren als Verein also nicht allein.
      Unsere Bedenken richteten sich nicht gegen den Schulerweiterungsbau und damit natürlich auch nicht gegen die Schaffung von zusätzlichen Schulplätzen. Wir wiesen darauf hin, dass der Schulerweiterungsbau an der vorgesehenen Stelle, dem Denkmalschutz, der für große Teile des Dorfkerns gilt, widerspricht. Auch darf an dieser Stelle nach geltendem Bebauungsplan ein so hohes Gebäude nicht errichtete werden. Wir haben auch einen alternativen Standort auf dem Gelände der ehemaligen Hochschule für Wirtschaft und Technik vorgeschlagen. An diesem Standort hätte der Schulerweiterungsbau errichtet werden können, ohne den geltenden Bebauungsplan ändern zu müssen
      und die massive Bebauung wäre in den Hintergrund des Dorfkerns gerückt.
      Nachdem die Untere Denkmalbehörde dennoch einen denkmalrechtlichen Bescheid erließ, der den Schulerweiterungsbau in dem geplanten Umfang für zulässig erklärte, erhoben mehrere Eigentümer denkmalgeschützter Hofanlagen im Dorfzentrum und auch die Kirchengemeinde Blankenburg zunächst Widerspruch gegen diese Genehmigung und leiteten auch einstweilige Rechtsschutz- und teilweise Klageverfahren vor dem Berliner Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht ein.

      Der Schulerweiterungsbau wird hiervon offenbar unberührt fortgeführt.

      Übrigens wurde tatsächlich Naturraum (ein dem Waldgesetz unterfallender Baumbestand) zerstört, um den Schulerweiterungsbau an der vorgesehenen Stelle platzieren zu können.

      Bürgerverein Stadtentwicklung Berlin-Blankenburg e.V.

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