Unsere Hinweise zum Schulneubau

Frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. §3(1) BauGB zum B-Plan-Entwurf 3-65

Hinweise und Anregungen

1.    Der Neubau einer Grundschule ist grundsätzlich zu begrüßen und wird wohl hoffentlich dazu beitragen, die defizitäre Versorgung an Schulplätzen abzumildern.

2.    Generell scheint uns der Standort gänzlich falsch gewählt. Mitten in der „Pampa“, mit der in der Nähe befindlichen, dünnbesiedelten Erholungsanlage ist das Einzugsgebiet mehr als fraglich. Hier steht die geringste Nachfrage zu erwarten. Damit wird der Einzugsbereich sehr groß, was gerade bei Schulanfängern problematisch ist. Sinnvoller erscheint ein Standort näher an Blankenburg (z.B. ehem. FHTW-Gelände) oder Heinersdorf. 

3.    Die in der Begründung behauptete gute Erschließung von Individualverkehr und ÖPNV ist nicht gegeben. Lediglich über eine Buslinie wird der Standort öffentlich angebunden. Die Buslinie reiht sich in den täglichen PKW-Stau in den Morgen- und Nachmittagsstunden ein und wird wohl kaum pünktlich die Schulkinder an der Schule abliefern oder abholen können. Hier müßte schon eine separate Busspur installiert werden, um eine vernünftige ÖPNV-Anbindung sicher zu stellen. Ob dies in der geplanten Querschnittserweiterung um ca. 10 Meter in der Heinersdorfer Straße gelingt, erscheint nicht vorstellbar.

4.    Durch den B-Plan soll im Außenbereich (§ 35 BauGB) qualifiziertes Baurecht geschaffen werden. Bei der Frage nach dem Maß der künftigen Nutzung sollte aber sehr wohl der Bestand der umliegenden Gebäude nicht außer Acht fallen. Die nördlich an das Plangebiet angrenzende Bestandsbebauung ist hierzu der Maßstab der künftigen Höhenentwicklung. Das Schulgebäude darf nicht als „Leuchtturm“ mit fünf Geschossen (ggf. plus Staffelgeschoß) den sonstigen Außenbereich oder die Bestandsgebäude überragen. Der Hinweis auf eine mögliche Entwicklung auf den angrenzenden Feldern („Blankenburger Süden“) kann nicht als Begründung der Geschossfestsetzung gelten. Bis heute ist dieses Gebiet lediglich ein Untersuchungsgebiet gemäß §165 (4) BauGB, in dem geprüft wird ob überhaupt, wenn ja was und wie künftig entstehen könnte und mit welchem Instrument eine mögliche Entwicklung durchgeführt werden sollte. Eine Entscheidung steht aus und ist nicht vor 2020/21 zu erwarten. Somit soll eine fiktive Entwicklung zum Maßstab der Geschossfestsetzung werden, ohne dass der Bestand gebührend gewürdigt wird.

5.    Sämtliche notwendige Gutachten zur Einordnung des Bauvorhabens sind wohl beauftragt, liegen aber nicht vor. In sofern ist ein Würdigung, insbesondere der Eingriffe in den Bestand nicht möglich.

6.    Der Schulneubau reflektiert auf eine Ausschreibung einer Schulerrichtung an einem anderen Standort in Berlin und soll hier quasi kopiert implementiert werden. Damit nimmt eben genau nicht die Errichtung eines Grundschulneubaus auf die konkrete Örtlichkeit Rücksicht, sondern vielmehr wird Planungsrecht „zurecht gebogen“, damit ein Wettbewerbsergebnis für einen anderen Ort entwickelt, hier im B-Plan-Gebiet passt. Dies begründet mit dem Argument, flächensparendes Bauen sei die Maxime. Hinweis: In Biesdorf wird gerade eine Grundschule fußläufig des S-Bahnhofs in dreigeschossiger Bauweise, dies inmitten einer stark verdichteten Mehrfamilienhausbebauung errichtet-nicht im Außenbereich!

7.    Es steht zu erwarten, dass insbesondere alle Erstklässler morgens und nachmittags durch die Eltern gebracht und abgeholt werden. Dies läßt sich täglich in Blankenburg in der Grundschule unter den Bäumen erleben. Zu dieser Zeit sind keine Stellplätze im Ort zu finden. Die Eltern weichen in die Nebenstraßen aus, um ihr Auto zu parken und die Kinder in die Schule zu begleiten. Dies wird auch nicht anders bei dem Schulneubau sein. Um die Heinersdorfer Straße nicht endgültig zu überfordern, sind ausreichend Stellplätze, und nicht nur 10-15 Parkplätze, vorzusehen. Wer glaubt, das sich die Eltern hier anders verhalten als bisher, ist weltfremd!

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