Bebauung an der Triftstraße

Bericht zur Ausschusssitzung

Einladung zur Ausschusssitzung in der BVV am 17.10.2017

Zu den für Blankenburg wichtigen Tagesordnungspunkten die folgende Zusammenfassung:

Zu 3) Der Bebauungsplan XVIII 31B wurde gerade vom Bezirksamt beschlossen. Er wurde notwendig, da es einen Bauantrag für ein Grundstück in der Gartenstraße gibt, der den Ausbau der Gartenstraße beeinträchtigen würde. Mit diesem B-Plan soll die Gartenstraße bis zum Sportplatz auf eine Breite von 10,5 m (davon 5,50 m für die Fahrbahn) ausgebaut werden. Dieser B-Plan vereinigt auch Teile der B-Pläne XV und XVI. Auf Nachfrage wurde bestätigt, dass zum Ausbau noch Flächen angekauft werden müssen.

Zu 2) Der Eigentümer stellte sich dem Ausschuss vor (er hat das Grundstück vor einem Jahr erworben) und gab dann seinem Architekten das Wort. Gemäß dessen Ausführungen soll das zwischenzeitlich gewachsene Birkenwäldchen bestehen bleiben. Auch einzelne größere Bäume auf dem Areal bleiben stehen. Eine umfangreiche Durchwegung und in der Mitte der Fläche ein Spielplatz mit Aufenthaltscharakter sind vorgesehen. Ein Rad- und Fußgängerweg ist in Verlängerung der Rhönstraße geplant. Es sollen Bauten im mittleren Preissegment mit einer GFZ von 0,34 bis 0,54 errichtetet werden (im Durchschnitt 2 -stöckig mit Staffelaufbau(?)). Die Anrainerstraßen der Bebauungsfläche (Triftstraße und Lautentaler Straße) werden durch den Investor ausgebaut. Auf meine Nachfrage zum ein- und abfließenden zusätzlichen Straßenverkehr wurde auf ein Verkehrsgutachten zum ursprünglichen Bebauungsplan, der von mindestens 300 WE ausging, verwiesen. In diesem Gutachten wurde festgestellt, dass das vorhandene Straßennetz das Mehraufkommen auffangen könne. Dann würde das zusätzliche Verkehrsaufkommen von den mit dem jetzigen B-Plan zu errichtenden 117 WE erst recht aufgenommen werden können. Es wird von einem Motorisierungsgrad von 1/WE ausgegangen (in der Umgebung ist aktuell ein Motorisierungsgrad von 1,5/WE festgestellt) und der Ausweitung des Öffentlichen Nahverkehrs (Kiezbus). Der Baubeginn ist in ca. zwei Jahren geplant. Je nach Erarbeitungsstand des B-Plans könnten die bauvorbereitenden Maßnahmen auch schon vorher beginnen.

Zu 4) Den Fraktionen wurde im Vorfeld schon die Antwort einer Anfrage des Abgeordneten Herrn Förster (FDP, Abgeordnetenhaus, Drs. 18 / 11 905) zur Problematik versandt. Darauf aufbauend hat das BA eine Dokumentation zur Situation der einzelnen Anlagen erstellt und sie heute den Fraktionen übergeben (nicht öffentlich). Vertiefend soll im Januar 2018 darüber im Ausschuss erneut gesprochen werden. Zusammenfassend wurde aber schon heute geäußert, dass nur 4 bis 7 Anlagen durch B-Pläne künftig zu sichern seien. Bei allen anderen Anlagen sei eine planungsrechtliche Sicherung nicht nötig. Schon in Vorbereitung für eine planungsrechtliche Sicherung sind die Anlagen: Hoffnung, Zimbelstraße; Gartenbau Nordend; Graue Schule und Edelweiß.

Zu 6.1 und 6.2) Die zwei gleich lautenden Anträge beziehen sich auf ein landschaftsökologisches Gutachten zur Elisabeth-Aue. Danach gibt es dort eine Reihe von Tieren und Pflanzen, die auf „Roten Listen“ stehen. Die Mehrheit der BVV will aber zum jetzigen Zeitpunkt keinen Beschluss fassen, der eine künftige Bebauung des Areals vollständig ausschließt. Man schätzt ein, dass eine künftige Bebauung unwahrscheinlich sei. Im Koalitionsvertrag sei aber von der „Potentialfläche“ Elisabeth-Aue die Rede , die für die nächsten vier Jahre nicht bebaut werde. Für die Zeit danach bleibt es eine Potentialfläche. Es wurde eine Vertagung der Anträge auf Januar 2018 vorgeschlagen, um weitere inhaltliche Gespräche zur künftigen Entwicklung des Areals zu führen.

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