Schulneubau in Blankenburg

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Stand: 18.03.2019)
Das vollständige Dokument ist unter
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohnungsbau/blankenburger-sueden/download/bebauungsplaene/2019-03-18_B-Plan-3-65_Vorentw._Begruendung.pdf
zu finden.
Im Folgenden der Versuch einer Zusammenfassung mit Auszügen aus der Begründung zum Vorentwurf:

Warum Schulneubau?

In der Bevölkerungsprognose bis 2030 für Berlin und die Bezirke wächst der Bezirk Pankow um 62.000 Einwohner um 62.000 Einwohner. Die im Juni 2017 veröffentlichte Evaluation der Bevölkerungsprognose 2015-2030 belegt die Belastbarkeit der Prognosedaten. Die erfolgte Bevölkerungsentwicklung im Bezirk Pankow sowie der prognostizierte Bevölkerungszuwachs erfordern dringend neben Wohnungsbau, Gewerbe- und Grünflächen auch die Bereitstellung der erforderlichen sozialen Infrastruktur.

Aus dem Konzept der sozialen und grünen Infrastruktur für den Bezirk Pankow vom Mai 2016 (PLANUNGSGRUPPE WERKSTADTBERLIN) ergibt sich im Hinblick auf die Versorgung mit Grundschulplätzen ein erheblicher Handlungsbedarf im kurz-und mittelfristigen Zeitraum.

Die Schulregionen 5 (Weißensee / Heinersdorf) und 9 (Französisch Buchholz / Blankenburg / Blankenfelde) gehören dabei zu den fünf Schulregionen, für die die größten Defizite prognostiziert wurden. Allein aus der natürlichen Bevölkerungsentwicklung der Ortsteile Blankenburg und Heinersdorf ergeben sich bereits Defizite. Es fehlen jeweils 4,5 Zügen in der Schulregion 5 sowie 3,0 Züge in der Schulregion 9 für das Schuljahr 2020/2021. Die mit der Erweiterung des Wohnungsbestandes durch Nachverdichtungen nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) und kleineren geplanten Quartieren wie z.B. dem Bebauungsplan 3-41 Iduna Straße / Neukirchstraße verbundene Bevölkerungsentwicklung führt zu einer weiteren Erhöhung des Defizits an Grundschulplätzen.


Warum dieser Standort?

Die Grundstücke der bestehenden Schulen bieten jedoch nur noch begrenzt Spielraum für Ergänzungs- und Erweiterungsbauten. Als potentieller neuer Schulstandort ist dabei im Entwicklungskonzept des Bezirks bereits der Bereich nördlich des Schmöckpfuhlgrabens an der Heinersdorfer Straße gekennzeichnet worden. Andere untersuchte Flächen im Ortsteil Heinersdorf und dessen näherer Umgebung, wie das Gelände des ehemaligen Rangierbahnhofs Pankow-Heinersdorf oder „Alte Gärtnerei“ erweisen sich aufgrund mangelnder Verfügbarkeit als schwierig für die angestrebte kurzfristige Inanspruchnahme zur Errichtung neuer Grundschulen. Der in Planung befindliche Neubaustandort an der Rennbahnstraße (5 Züge) soll vor allem den steigenden Bedarf aus dem Ortsteil Weißensee decken. Die im Landeseigentum befindliche und derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzte Fläche nördlich des Schmöckpfuhlgrabens ermöglicht eine zügige Realisierung eines Schulneubaus. Aufgrund des fehlenden Ortszusammenhanges ist der ausgewählte Standort jedoch gemeinsam mit den umgebenden Flächen dem Außenbereich zuzuordnen. Die planungsrechtliche Beurteilungsgrundlage stellt daher § 35 BauGB dar. Für die Entwicklung eines Schulstandortes an dieser Stelle sowie zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung ist daher gem. § 1 Abs. 3 BauGB ein verbindliches Bauleitplanverfahren im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB erforderlich. Aufgrund der dargelegten begrenzten Erweiterungsfähigkeit der betroffenen bestehenden Grundschulstandorte, der fehlenden Flächenverfügbarkelt sowie des dringenden Handlungsbedarfs schon für die Bestandssituation ist die Aufstellung eines Bebauungsplans zur planungsrechtlichen Sicherung eines Grundschulneubaus erforderlich. Das Plangebiet liegt dabei zwar innerhalb der Kernfläche des geplanten neuen Stadtquartiers „Blankenburger Süden“, jedoch besteht das Planungserfordernis unabhängig von dessen Entwicklung. Durch die hier geplante Grundschule sollen sowohl die entsprechenden Bedarfe der südlich und östlich des Ortskerns Blankenburg gelegenen Siedlungsbereiche als auch aus dem nördlichen Ortsteil Heinersdorf gedeckt werden. Dabei kommt dem geplanten Grundschulstandort an der Heinersdorfer Straße insbesondere eine Bedeutung für das Bebauungsplanverfahren 3-41 Iduna Straße / Neukirchstraße zu. Durch das sollen 370 Wohneinheiten errichtet werden. Es kann gegenwärtig nicht weitergeführt werden, da der Nachweis der ca. 40 erforderlichen Grundschulplätze nicht gesichert ist. Weder die bestehende nahegelegene Grundschule „Am Wasserturm“, noch der geplante neue Grundschulstandort an der Rennbahnstraße können aus Kapazitätsgründen bzw. zeitnah zum Bezug der Wohnungen die nötige Schulversorgung gewährleisten.

Die Lage an der Heinersdorfer Straße und der vorhandene ÖPNV-Anschluss über eine Buslinie stellen eine gute Anbindung an die zu versorgenden Gebiete sicher. Dadurch ist unabhängig von sonstigen Entwicklungen im Bereich „Blankenburger Süden“ eine Funktionsfähigkeit des Grundschulstandortes gewährleistet, meint die Senatsverwaltung für Stadtemntwicklung und Wohnen.

Die Fläche an der Heinersdorfer Straße / Schmöckpfuhlgraben ist Teil der Berliner Schulbauoffensive (BSO). Mit Beschluss vom 09.01.2018 wurde ein Großteil des Gebietes der Vorbereitenden Untersuchungen durch den Senat als Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung festgestellt. Die Planungshoheit für den beim Bezirk Pankow bereits in Vorbereitung gewesenen Bebauungsplan 3-65 ist dadurch an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen übergegangen. Die planungsrechtliche Sicherung des Grundschulstandortes soll in Abstimmung mit dem Bezirksamt Pankow, unter Berücksichtigung des langfristig geplanten Ausbaus der Heinersdorfer Straße und der erforderlichen Trassenfreihaltung für die Anbindung eines möglichen neuen Stadtquartiers „Blankenburger Süden“ an die Heinersdorfer Straße erfolgen.

Das Plangebiet liegt von der Ortsmitte Blankenburg rd. 1,3 km und von der Ortsmitte Heinersdorf rd. 1,9 km entfernt.

 

Was soll entstehen?

Bebauungsplan 3-65, Erläuternde Darstellung der Planungsabsicht zum Vorentwurf vom 21.01.2019 (Auszug)

Was muss bei der Realisierung beachtet werden?

Maß der baulichen Nutzung
1. Abweichend von der festgesetzten Zahl der Vollgeschosse sind gedeckte Sportanlagen nur mit maximal zwei Vollgeschossen zulässig.
2. Auf der Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule“ ist auch eine Nutzung für außerschulische Sport-und Spielzwecke zulässig.
3. Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche und der Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung ist nicht Gegenstand der Festsetzung. Immissionsschutz
4. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans ist nur die Verwendung von Erdgas oder Heizöl EL als Brennstoff zugelassen. Die Verwendung anderer Brennstoffe ist dann zulässig, wenn sichergestellt ist, dass die Massenströme von Schwefeldioxiden, Stickstoffoxiden und Staub bezogen auf den Energiegehalt des eingesetzten Brenn-stoffs vergleichbar höchstens denen von Heizöl EL sind.
5. Zum Schutz vor Verkehrslärm müssen auf den Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule“ bei Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen die Außenbauteile der aufgeführten Raumarten resultierende bewertete Schalldämm-Maße aufweisen, die gewährleisten, dass ein Beurteilungspegel von
-35 dB(A) tags in Unterrichtsräumen und ähnlichen Räumen,
-40 dB(A) tags in Büroräumen und ähnlichen Räumen
nicht überschritten wird.
Grünfestsetzungen
6. Die Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist als wechselfeuchter Lebensraum mit Aufgaben zur zeitweisen Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser anzulegen. Die Bepflanzungen sind zu erhalten und bei Abgang nach zu pflanzen.
7. Innerhalb der Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung ist eine Baumreihe, bestehend aus insgesamt mindestens 20 Bäumen mit einem Mindeststammumfang von 18–20cm, zu pflanzen und zu erhalten. Bei der Ermittlung der Zahl der zu pflanzenden Bäume sind die vorhandenen Bäume mit einen Stammumfang von mindestens 80cm einzurechnen.
8. Auf der Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule“ ist pro angefangener 400 m² nicht überbaubarer Grundstücksfläche mindestens ein Baum mit einem Mindeststammumfang von 18 –20 cm zu pflanzen, zu erhalten und bei Abgang nach zu pflanzen. Bei der Ermittlung der Zahl der zu pflanzenden Bäume sind die vorhandenen Bäume mit einen Stammumfang von mindestens 80 cm einzurechnen.
9. Auf der Fläche für den Gemeinbedarf sind mindestens 50% der Dachflächen zu begrünen und als Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft als Retentionsdächer zur Rückhaltung von Niederschlagswasser auszubilden. Der durchwurzelbare Teil des Dachaufbaus muss mindestens 16 cm betragen. Die Bepflanzungen sind zu erhalten und bei Abgang nach zu pflanzen.
10. Auf den Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule“ ist eine Befestigung von Wegen und Zufahrten nur in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Auch Wasser- und Luftdurchlässigkeit wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguss, Asphaltierungen und Betonierungen sind unzulässig.
Sonstige Festsetzungen
11. Die Fläche A ist mit einem Leitungsrecht zugunsten der Unternehmensträger zu belasten.
Nachrichtliche Übernahme
Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplans ist aufgrund der ehemaligen Rieselfeldnutzung im Bodenbelastungskataster (BBK) des Landes Berlin als ein Teil der Verdachtsfläche Nr.17982 (Blankenburger Pflasterweg 40) erfasst.

Im vollständigen Dokument zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (siehe oben) finden sich u.a. auch Ausführungen zur aktuellen und künftigen Verkehrserschließung, zur Energieversorgung, zum Regenwassermanagement, zu Umweltaspekten und zur eventuellen Ausweitung um eine integrierte Sekundarschule.
Die Kosten werden gegenwärtig insgesamt auf ca.48 Mio. € geschätzt und sind im Haushalt des Landes Berlin schon teilweise eingeplant. Für das Schuljahr 2024/2025 ist bisher (war vor der Corona Pandemie!) die Eröffnung geplant. ______________________________________________________________________________

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