Schulneubau an der Heinersdorfer Straße
Liebe Blankenburger und Nachbarn,
der Endspurt für die Bürgerbeteiligung für den Schulneubau an der Heinersdorfer Straße läuft. Die Möglichkeit der Beteiligung unter http://mein.berlin.de endet am 30.04.2019 18:00 Uhr.
Dass Schulplätze in Pankow benötigt werden ist unstrittig. Aber ist dieser Standort für eine 5-geschossige Grundschule mit mind. 576 Schülern geeignet?
Die Begründung des Bebauungsplans umfasst 108 Seiten, die Sie bestimmt schon gewissenhaft gelesen haben! Nein? Wir haben uns die Mühe gemacht und für Sie am Ende der Mail drei Aussagen angefügt, die aus unserer Sicht wesentlich sind.
Der Bau eine 5-geschossigen Grundschule ist u. E. der Einstieg in den Geschosswohungsbau und die Vernichtung von Naturraum durch das Bauvorhaben „Blankenburger Süden“. Wenn die Schule im Randbereich schon 5 Geschosse hat, wie hoch werden dann die Gebäude im Kernbereich des Blankenburger Süden sein?
Und wie üblich bei allen Planungen in diesem Gebiet, wird beim Thema „Verkehr“ auf noch ausstehende Planungen verwiesen. Mit anderen Worten vollkommene Ratlosigkeit.
Unabhängig davon, ob Sie unseren Standpunkt teilen oder weitere/andere Hinweise zur Planung haben, nutzen Sie die Möglichkeit der Beteiligung! Nur so haben Sie die Möglichkeit Einfluss zu nehmen.
Bürgerverein Stadtentwicklung Berlin-Blankenburg e.V.
„Wir wollen das Blankenburg grün bleibt!“
Auszüge aus der Begründung des Bebauungsplans
Seite 66: Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung (Planszenario)
Durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes wird das Landschaftsbildumfassend verändert. Das für den Naturraum typische Landschaftsbild geht weit gehend verloren. Der unverstellte Blick in die Feldflur wird durch die Bebauung voraussichtlich stark eingeschränkt und der räumlich gliedernde, landschaftsbildprägende Charakter der Grabenstruktur geht verloren. Die kulturräumliche Prägung im Plangebiet wird nur noch in den Randbereichen erfahrbar sein.
Seite 79: III.3.2.2 Zahl der Vollgeschosse
Die mit dem Bebauungsplan 3-65 zulässigen Höhen der baulichen Anlagengehen über die bislang in der Umgebung bestehenden Gebäudehöhen hinaus und beziehen sich auf die Ergebnisse des kürzlich abgeschlossenen Wettbewerbsverfahrens für eine 4-zügige modulare Grundschule des Landes Berlin. Als Mindest- und Höchstmaß wird die Ausbildung von drei bis fünf Geschossen festgesetzt. Durch die Bestimmung einer Mindesthöhe von drei Geschossen wird ein flächensparendes Bauen ermöglicht, dass den Belangen eines schonenden Umgangs mit Grund und Boden entspricht. Das Höchstmaß von fünf Geschossen begrenzt die Gebäudehöhe der Schule auf einen städtebaulich angemessenen Umfang und ermöglicht die Ausbildung kompakter Baukörper.
Seite 94: IV.3 Auswirkungen auf den Verkehr Die Erschließung des Plangebiets wird über die Heinersdorfer Straße erfolgen. Im weiteren Verfahrensverlauf soll die Projekt- und Erschließungsplanung konkretisiert werden. Die verkehrstechnischen Auswirkungen sollen in einem Fachgutachten dargestellt werden.