Newsletter zum Jahresbeginn 2021

Nach Abschluss des Werkstattverfahrens zum Blankenburger Süden machte sich die Corona – Pandemie immer stärker bemerkbar. Die Weiterarbeit an den Projekten stockte. Zumindest konnte man das an Hand der Veröffentlichungen zum Thema vermuten. Erst im vergangenen Herbst gab es dann wieder einige Informationen, deren Umfang eine längere Beschäftigung erforderte. Im Ergebnis mussten wir konstatieren, dass für Blankenburg ein Rahmenplan fehlt. 

Wir weisen darauf hin, dass es sich bei den im Folgenden in Bezug genommenen und teilweise auch verlinkten Untersuchungen, Gutachten und Studien um solche aus öffentlich zugänglichen Quellen, meist der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen handelt (unsere Meinung ist in den blau geschriebenen Textteilen ausgedrückt). In den öffentlich zugänglichen Quellen bezieht man sich vorwiegend auf das Projekt Blankenburger Süden.

Für eine ausgewogene Ortsteilentwicklung müssen aber alle vorgesehenen Projekte, die z.B. schon 2016 in der Planung (siehe oben) waren, betrachtet werden. 

Wir wollen uns daher für eine Rahmenplanung für Blankenburg einsetzen. Eine Rahmenplanung ermittelt, untersucht und bewertet bestehende Entwicklungspotentiale in einem Ortsteil einer Gemeinde und deren Umfeld. Ohne eine den Rahmen bildende Gesamtbetrachtung der zeitgleich und bislang vollkommen losgelöst voneinander, unabgestimmt stattfindenden weiteren Entwicklungen von zahlreichen Baugebieten bleibt alles Stückwerk.

 

Blankenburger Süden 

Sebastian Scheel, der neue Senator für Stadtentwicklung und Wohnen begrüßte den Vorschlag des Empfehlungsgremiums, aus zwei der vier Testentwürfe die Basis für ein tragfähiges und ausgewogenes Struktur- und Nutzungskonzept zu machen. Das Konzept bildet die Grundlage für die weiteren Planungen und ist erforderlich, um die 2016 vom Senat beschlossene Vorbereitende Untersuchung (VU) abzuschließen. Die Ergebnisse werden lt. Senator voraussichtlich im 1. Quartal 2021 vorliegen.

Das Empfehlungsgremium rekrutierte sich im übrigen u.a. aus dem Projektbeirat, ohne jede Beteiligungsmöglichkeit der Vereine und Bürgerinitiativen!?!.

Mit dem Vorschlag des Empfehlungsgremiums (siehe Protokoll) wird für die weitere Planung eine höhere Bebauungsdichte akzeptiert. Begründet wird dies u.a. mit der geringeren Flächenversiegelung, der Chance unterschiedliche Wohnformen zu realisieren und damit der Gefahr zu begegnen einen sozialen Brennpunkt zu erzeugen. 

In der zu erstellenden Planung soll auch ein Hauptzentrum des neuen Stadtteils im nördlichen Bereich, in räumlicher Nähe zum Blankenburger Anger berücksichtigt werden. In Blankenburg gibt es aus Sicht des Empfehlungsgremiums im Bestand keine zentrumsspezifischen Einrichtungen und auch kein räumliches bzw. Flächenpotenzial, um solche Einrichtungen zu realisieren.

Wir haben sowohl im Rahmen unserer vormaligen Teilnahmemöglichkeit im Beirat, wie aber auch mit Stellungnahmen, Veröffentlichungen und direkter Ansprache der politisch Verantwortlichen unsere Positionen wiederholt dargelegt. Wir sind in großer Sorge, dass sich nach dem bisherigen Konzept der Blankenburger Süden zu einem Großwohnviertel entwickelt, wie wir es im Märkischen Viertel oder in Siemensstadt erleben mit allen daraus resultierenden Folgen. Wir teilen auch die nun von Nachfolger Senator Scheel abgegebenen Überarbeitungshinweise zu Verdichtung und Höhe nicht. 

 

Verkehr im Nordosten 

Als hinderlich für viele Teilprojekte erweist sich immer wieder die nicht vorhandene Verkehrslösung für den Nordosten Berlins, die wir, wie viele andere wiederholt gefordert haben. So hat man zwischenzeitlich den Ort für einen Straßenbahnbetriebshof im Gewerbegebiet Heinersdorf festgelegt und die BVG beauftragt, eine Planung für die Verlängerung der M2 bis zum Bahnhof Blankenburg zu erarbeiten. Das erweist sich als schwierig, da weder eine Verkehrslösung noch ein Struktur- und Nutzungskonzept, geschweige denn ein Bebauungsplan für den betreffenden Raum vorliegt.

Im Rahmen der VU sind Ziele für die Mobilität im Blankenburger Süden formuliert und eine Studie zur Erreichung dieser Ziele erarbeitet worden (siehe Mobilitätskonzept). Danach stellt die Straßenbahn das Rückgrat der Anbindung des neuen Stadtquartiers dar. 

Aus Gründen der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes sollen im Sinne einer Verkehrswende der ÖPNV, Fuß- und Radverkehr Vorrang haben. Die Nutzung eines eigenen Autos soll weitestgehend entbehrlich gemacht werden. 80 Prozent aller Wege sollen hier zu Fuß, mit dem Rad oder ÖPNV und nur 20 Prozent der Wege mit dem Auto zurückgelegt werden. Im öffentlichen Raum solle es nur wenige Parkplätze geben, etwa für mobilitätseingeschränkte Menschen und Besucher*innen. Parkplätze für Anwohner*innen sollen ausschließlich in Quartiersgaragen angeboten werden.


Unserer Meinung nach sollte in das nun zu erstellende Struktur- und Nutzungskonzept eine andere Trassenführung der Straßenbahn eingearbeitet werden. Eine sinnvolle Weiterführung einer Straßenbahn, die am S-Bahnhof Blankenburg hält, in Richtung Pasewalker Straße verläuft, ist wegen der zu schmalen Brücken in der Bahnhofstraße zwar wünschenswert, aber in absehbarer Zeit nicht realisierbar. Auch im Hinblick auf die Einbindung des bisherigen Blankenburgs und im Hinblick auf die geplanten Wohnquartiere am Karower Damm und in Karow Süd ist deshalb eine veränderte Streckenführung angeraten. Hier sind weitere alternative Trassen zu prüfen, die auch eine Streckenführung durch die Bahnhofstraße einschließen. Die Anbindung des neuen Stadtquartiers Blankenburger Süden an den S-Bahnhof Blankenburg könnten aber auch z.B. ein Kiez Bus oder eine Seilbahn übernehmen.


Der angestrebte Modal Split von 80 zu 20 beruht auf derzeit utopischen Annahmen. Wir sehen solche Visionen zwar als wünschenswert, aber nicht realistisch an. Der private, motorisierte Individualverkehr wird bis zur Realisierung echter Alternativen weiterhin eine wichtige Rolle insbesondere für Familien spielen. Ein gezieltes Fehlen von Straßenanbindungen und Parkplätzen wird zu ganz erheblichen Problemen und Nutzungskonflikten führen. Unserer Meinung nach sollte mindestens für eine längere Überganszeit von einem anderen Modal Split ausgegangen werden. Der später nicht mehr notwendige Parkraum wird dann in andere Nutzungen umgewandelt.


Der S-Bahnhof Blankenburg soll leistungsstark und multimodal ausgebaut werden. Die Zugänglichkeit soll verbessert und ergänzende Nutzungen wie ein Fahrradparkhaus geschaffen werden. Dazu liegt nun auch eine Machbarkeitsstudie vor. 


Wir begrüßen ausdrücklich, dass man in der Machbarkeitsstudie u.a. auch schon mal ohne Straßenbahnanbindung geplant hat. Die ausgewählte Variante aber passt schon aus Gründen der Maßstäblichkeit nicht in die Umgebung. Das denkmalgeschützte Bahnhofsgebäude sollte in den neu zu errichtenden Bauten zumindest zitiert werden. Die Sinnhaftigkeit des offenbar geplanten Bürogebäudes erschließt sich uns nicht. In der Variante 7aI: ohne städtebaulichen und verdichtungsorientierten Planungsansatz (Fokus auf Grün-/Freizeitnutzung) fehlt nur noch eine Einkaufsmöglichkeit, wie sie gegenwärtig durch Netto wahrgenommen wird.


Aus der Beantwortung einer Anfrage aus dem Abgeordnetenhaus geht u.a. hervor, dass der Turmbahnhof am Karower Kreuz in Verbindung mit einer neuen S-Bahnstation „Sellheimbrücke“ noch in der Planung ist. Eine Erreichbarkeit des geplanten Turmbahnhofs ist bislang nur im Nordquadranten über die bestehende Boenkestraße gegeben. Darüber hinaus ist die Anbindung des Turmbahnhofs Karower Kreuz für den Rad- und Fußverkehr auch aus den drei anderen Quadranten durch den Bau von Über- oder Unterführungen der bestehenden Verbindungskurven vorgesehen, so dass der neue Bahnhof aus allen umgebenden Siedlungsbereichen erschlossen wird.


Sollte das tatsächlich Realität werden, spräche das auch für die veränderte Trassenführung der Straßenbahn. Sie könnte dann die Wohnquartiere um den Karower Damm an den neuen S-Bahnhof Sellheimbrücke anbinden.


Umwelt 

Aus dem 1. Zwischenbericht einer landschaftsökologischen Untersuchung geht hervor, dass die Bebauung der Felder zum Verlust des Lebensraumes von bodenbrütenden Vögel (wie Feldlerche, Schafstelze und Wachtel) führt. Für die 15 Brutpaare der Feldlerchen müssen z.B. ca. 50 ha Bruttofläche als Kompensationsfläche nachgewiesen werden. Dies kann sowohl innerhalb als auch außerhalb des VU-Gebietes erfolgen. Eine mögliche Lösung könnte lt. Zwischenbericht sein, dass die Feldhecken entlang der Felder und die Obstbaumallee des nördlichen Feldweges in die geplante Bebauung integriert werden. Damit würde der Biotopverbund unterstützt und Lebensraum für zahlreiche Organismengruppen (Säugetiere, Vögel, Reptilien, Wirbellose, etc.) erhalten bleiben.Der Verlust der Lebensräume für bodenbrütende Vogelarten wie Feldlerche, Schafstelze und Wachtel sowie der Verlust eines großräumigen Jagdlebensraums für den Großen Abendsegler können innerhalb des VU-Gebietes nicht kompensiert werden. Ebenso ist der Verlust größerer Brachflächen als wertvolle Lebensräume für Wirbellose (z.B. Großer Feuerfalter) und Zauneidechsen innerhalb des VU-Gebietes nicht kompensierbar. Zur Kompensation sind daher außerhalb des VU-Gebietes Flächen insbesondere innerhalb des Leitprojektes „Malchower Auenlandschaft“ zu ermitteln.


Wir unterstützen die Forderung Ausgleichsflächen in unmittelbarer Nähe der in Anspruch genommenen Flächen zu suchen und festzulegen.
 

Boden und Baugrund

Für Teilflächen des potentiellen neuen Stadtquartiers „Blankenburger Süden“, (ehemaliges Rieselfeld und ehemaliger Standort der Fachhochschule für Wirtschaft-und Technik (FHTW)) in Berlin-Blankenburg sind orientierende Baugrunduntersuchungen durchgeführt worden. Im Bericht wird u.a. festgestellt, dass die Gründung der mehrgeschossigen Neubauten, unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen, flach, mittels Bodenplatten ausgeführt werden können. Es wird auch festgestellt, dass die im Sohlbereich bereichsweise auftretenden Auffüllböden oder weniger tragfähige bzw. nicht verdichtungsfähige gewachsene Böden gegen verdichtungsfähige, nicht bindige Böden ausgetauscht werden müssen.Es wird auf das Auftreten von Schichtenwasser verwiesen und alternativ die Gründung mittels einer sogenannten weißen Wanne empfohlen.Die Baugrunduntersuchungen haben ergeben, dass unterhalb von Oberböden bzw. bereichsweise vorhandener Auffüllungen, Sande einer bestimmten  Bodengruppe liegen, die zur Regenwasserversickerung geeignet sind. Darunter folgen Geschiebelehm und Geschiebemergel die nicht zur Versickerung von Regenwasser geeignet sind. Es wird empfohlen, eine Versickerung von Niederschlagswasser über entsprechend dimensionierte Mulden oder über Mulden- / Rigolen Systeme zu realisieren. Nach Festlegung der Lage geplanter Mulden- bzw. Rigolen Standorte sollten zur Bemessung der Versickerungsanlagen im Vorfeld weitere Baugrund- bzw. vor Ort – Versickerungsversuche durchgeführt werden.Die Verfasser des Baugrundberichts verweisen abschließend darauf, dass die durchgeführten Untersuchungen lediglich einen stichprobenartigen Aufschluss im Bereich des Untersuchungsstandortes liefern. Nach der Festlegung der Gebäudelage und deren Gründungsordinaten, der Lage von Infrastruktur- und Versickerungsanlagen sind die im Bericht aufgeführten Angaben zu überprüfen und über weiterreichende Baugrunduntersuchungen zu konkretisieren. Außerdem stellen sie fest, dass für den gesamten Untersuchungsstandort Kampfmittel-, auf dem ehemaligen FHTW-Standort darüber hinaus Bombenblindgänger-Verdacht besteht, so dass vor Beginn von Erd- bzw. Bauarbeiten ein für Munitionssuche und -bergung zugelassenes Unternehmen hinzuzuziehen ist.


Die orientierenden Baugrunduntersuchungen haben ergeben, was Blankenburger schon lange wissen. Starkregenereignisse können schnell zum Anstieg des Schichtenwassers führen. Aus unserer Sicht muss daher die Anlage eines Sees zur temporären Aufnahme überschüssigen Wassers unbedingt eingeplant werden.


 

Energiegrundkonzept Blankenburger Süden 

Zu grundlegenden Untersuchungen, die im Zuge von Neubauvorhaben durchzuführen sind, zählt neben z. B. Untersuchungen zum Verkehr, Landschaftsökologie oder Regenwasserbewirtschaftung auch die Erstellung eines Energiegrundkonzeptes.In der Energiegrundkonzeption sind für die einzelnen Wohnungsbauflächen Varianten zur Versorgung mit Strom, Wärme, Kälte und Elektromobilität dargestellt und diese hinsichtlich ökologischer, ökonomischer und städtebaulicher Kriterien bewertet sowie Handlungsempfehlungen gegeben worden.Als Schlussfolgerung ihrer Untersuchungen stellen die Autor*innen u.a. fest, dass neben zu berücksichtigenden lokalklimatischen Bedingungen besonders eine hohe städtebauliche Kompaktheit und Durchmischung vorteilhaft sei. Erstere verringert den Heizenergiebedarf (in einer Großstadt: minus 10%–15%) und reduziert die spezifischen Kosten für leitungsgebundene Versorgungsvarianten sowie deren Wärmeverluste. Gleichzeitig steigt jedoch der Kältebedarf im Sommer. Eine hohe Durchmischung zwischen Wohnen, Gewerbe und sozialer Infrastruktur bewirkt eine Homogenisierung von Wärme- und Stromlasten sowie vom Verkehrsaufkommen. Des Weiteren ist eine Abwärmenutzung möglich, beispielsweise aus gewerblichen Kälteanlagen zur Wärmebedarfsdeckung für Wohngebäude oder der sozialen Infrastruktur.

Für den Blankenburger Süden ist mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Versorgung über ein Nahwärmenetz wirtschaftlich. 

Bei der Gebäudegestaltung muss aus energetischer Sicht vor allem wegen der Nutzung von Solarenergie auf die Verschattung und damit auf die Firsthöhen und die Ausrichtung der Gebäude geachtet werden. 

Die energetische Kompaktheit eines Gebäudes ergibt sich u.a. aus dem Verhältnis von Oberfläche (= Hüllfläche A) zu Volumen (V) und wird als A/V-Verhältnis definiert. Je kleiner das A/V-Verhältnis, desto weniger Wärme verliert ein Gebäude. In der Untersuchung stellen die Autoren u.a. in diesem Zusammenhang fest, dass ein günstiges A/V-Verhältnis eine Bauweise mit 3 bis 5 Geschossen aufweist. Bei mehr als 5 Geschossen ist keine wesentliche Verbesserung des A/V Verhältnis zu erreichen. Es werden jedoch zusätzliche technische Einrichtungen (bspw. Aufzug) notwendig.

Nicht nur aus energetischen Betrachtungen ergibt sich eine optimale Bauweise nur dann, wenn man die Bebauung auf max. 3 bis 5 Geschosse begrenzt, sondern auch aus der Tatsache, dass der klimatische Fußabdruck immer kritischer wird, je mehr man Zement einsetzt. Ca. 8 % der weltweiten Kohlendioxid-Emissionen kommen aus der Zementproduktion. Natürlich passen geringere Geschoßhöhen auch besser in die Umgebung als 15-Geschosser.

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