Schulneubau am Schmöckpfuhlgraben

Juni 2021: Baufeld Schmöckpfuhlgraben / Heinersdorfer Straße

Newsletter 11/21

Liebe Blankenburger, liebe Nachbarn, 

noch bis einschließlich 03. Dezember 2021 werden die Pläne zur Errichtung einer Grundschule auf einer Fläche „Heinersdorfer Str. / Schmöckpfuhlgraben“ öffentlich ausgelegt und es wird zur Bürgerbeteiligung aufgerufen. 

Wir melden uns als Bürgerverein Stadtentwicklung erst heute bei Ihnen, um über die Möglichkeit der Beteiligung zu informieren. Wir haben die Zwischenzeit genutzt, die Fülle der ausliegenden Informationen zu sichten. Das war mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden. 

Damit sind wir schon bei der ersten grundsätzlichen Fragestellung. Ist es echte Bürgerbeteiligung, wenn auf einer schier unübersichtlichen Anzahl von Dokumenten / Verlinkungen auf hunderten von Seiten das Vorhaben beschrieben und begründet wird? 
Eine kurze, wirklich informative Vorhabensbeschreibung gibt es schlicht und ergreifend nicht! 

Wir haben uns daher die Mühe gemacht, die aus unserer Sicht wesentlichen und problematischsten Punkte als Service zusammenzufassen. 

Standortwahl: 

Der geplante Standort hat u.E. keinen eigenen „natürlichen“ Einzugsbereich. Entsprechend einer Grafik auf Seite 7 des Verkehrskonzepts (Link siehe unten) sollen Schüler zu 60% aus Heinersdorf und zu je 20% aus Buchholz sowie Blankenburg die Schule erreichen können. Alternative Standorte wie die „Alte Gärtnerei“ und der „Rangierbahnhof“ werden auf Seite 7 der Begründung zum B-Plan (Link siehe unten) lapidar als „mangelhaft verfügbar“ abgewählt. Von der im Einzugsbereich liegenden Schulruine auf dem Gelände der ehem. FHTW wird an dieser Stelle nichts erwähnt. Das ist ein schwerer Fehler in der Abwägung, da am geplanten Standort wertvoller Naturraum vernichtet wird, während eine Ruine weiter auf einen Abriß wartet. Weiterhin dürfen offensichtliche Planungsfehler, wie am Rangierbahnhof in Pkw und in Heinersdorf nicht als Begründung dienen, Naturraum auf den Blankenburger Feldern zu vernichten. 

Verkehrliche Untersuchung: 

Zitat aus 3.2.4 Verkehrliche Untersuchung der Belastungsfälle (Seite 23 der verkehrlichen Untersuchung): „Die verkehrliche Verträglichkeit ist hinsichtlich des Kfz-Verkehrs auf der Heinersdorfer Straße im Grundsatz gegeben sowie im Ist-Planfall als auch im PROG-Planfall auf der Strecke abwickelbar. Jedoch werden sich die nächstgelegenen Lichtsignalanlagen (LSA) als limitierende Faktoren erweisen.“ 
Das bedeutet in Klartext übersetzt: Die Straße ist aufnahmefähig genug, wenn da bloß nicht diese heute schon überlasteten Kreuzungen an den beiden Enden in Heinersdorf und Blankenburg wären! 
Danke für diese Erkenntnis! Hol- und Bringefahrten für die Schüler, die im PROG-Planfall berücksichtigt wurden, scheitern also schon an den limitierenden Lichtsignalanlagen. Kurzzeit-Parkplätze sind auch nicht vorgesehen. Also werden wohl die Hol- und Bringefahrten nicht stattfinden? Wer’s glaubt!
Die Erschließung des Standortes mit dem ÖPNV ist laut Seite 30 des Verkehrsgutachtens mit der Buslinie 158 gegeben. Die Tatsache dass dieser Bus dann im Stau steht und bereits heute durch die Gymnasialschüler des Robert-Havemann-Gymnasiums bereits vollständig überlastet ist, bleibt hier unerwähnt. 

Geschossigkeit: 

Eine Geschosshöhe von 4 Vollgeschossen zzgl. Dach- bzw. Staffelgeschossen fügt sich an diesem Standort nicht in die umgebende Bebauung ein und ist daher u.E. dort nicht verträglich. Wir verweisen auch an dieser Stelle nochmals auf die Ruine auf dem FHTW-Gelände. 

Über die von uns vorgenannten Punkte hinaus, möchten wir Sie noch besonders auf das Dokument „wesentliche umweltrelevante Stellungnahmen“ (Link siehe unten) hinweisen. Hinter dem etwas irreführenden Dateinamen verstecken sich die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteilung aus dem Jahr 2019. Lesen und entscheiden Sie selbst inwieweit die dort gemachten Einwendungen in der jetzt vorliegenden Planung berücksichtigt wurden. 

Es geht uns als Bürgerverein Stadtentwicklung Berlin-Blankenburg nicht darum Schulbau zu verhindern oder zu verzögern. Wir möchten jedoch verhindern, dass mit der Begründung des dringenden Bedarfs jede Bau- und Planungssünde legitimiert wird. In diesem Sinne verstehen Sie bitte unseren Newsletter als Denkanstoß und beteiligen Sie sich Online unter:

https://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/b-planverfahren/de/oeffauslegung/3-65/index.shtml

Bleiben Sie gesund und neugierig!
Bürgerverein Stadtentwicklung berlin-Blankenburg e.V.

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